Honorar


  • Sie erhalten für jeden Termin im Rahmen meiner Heilpraktikertätigkeit eine Rechnung, welche von Ihnen per Überweisung zu begleichen ist. Der Stundensatz für eine Behandlungs- oder Beratungsstunde (60 Min.) liegt bei 84 Euro.
  • Private Krankenkassen, die Beihilfe sowie Zusatzversicherungen von gesetzlich Versicherten übernehmen bei entsprechendem Vertrag die Behandlungskosten oder einen Teil der Behandlungskosten. Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem Versicherungstarif.
  • Eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Versicherung ist von Ihnen selbst zu überprüfen.
  • Privat- und Beihilfeversicherte sowie gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung werden nach den Ziffern der Gebührenordnung (GebüH) abgerechnet.
  • Heilpraktiker unterliegen als freier Beruf keiner verpflichtenden Gebührenordnung. Daher kann der Honorarsatz von der Gebührenordnung abweichen. Die privaten Versicherungen und die Beihilfeversicherungen orientieren sich jedoch an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. 
  • Die Bezahlung ist unabhängig von einer eventuellen Erstattung und deren Höhe durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen.
  • Das Honorar ist unabhängig vom Behandlungserfolg zu entrichten, da es die Vergütung für die aufgewendete Behandlungszeit und die damit verbundenen Kosten darstellt. 
  • Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
  • Selbstzahler erhalten keinen Eintrag bzw. keine Krankheitsnotiz bei ihrer Krankenkasse.
  • Heilpraktiker Rechnungen sind steuerlich unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
  • Seminare und Workshops richten sich nach Art und Umfang der Leistung und werden im Rahmen des Kleinunternehmerprivilegs abgerechnet. Gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Weitere Informationen

  • Als Heilpraktiker führe ich eine sogenannte Bestellpraxis. Das bedeutet, dass ich für jeden Patienten eine individuelle Zeitspanne einplane und Termine in der Regel nicht kurzfristig nachbesetzt werden können. Bei Terminabsagen bitte ich darum mindestens 24 Stunden vor dem Termin Bescheid zu geben, damit auch andere Patienten die Möglichkeit haben rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Bei nicht fristgemäßer Absage stelle ich eine Ausfallzeit in Höhe von 50% der vereinbarten Leistung in Rechnung.